Fördermöglichkeiten
Fördermöglichkeiten
Weiterbildungsstipendium für berufliche Talente
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an talentierte und leistungsbereite Fachkräfte unter 25 Jahren, die bereits ihre berufliche Ausbildung abgeschlossen haben. Maximal 6.000 Euro, verteilt auf drei Förderjahre können für berufsbegleitende Studiengänge bewilligt werden.
PrämiengutscheineBundesprogramm Bildungsprämie
Weiterbildungsinteressierte, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, können einen 50-prozentigen Zuschuss zu den Kursgebühren erhalten – maximal jedoch 500 Euro. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
WIN Weiterbildung in Niedersachsen
Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen
Zuschuss bis zu 50 %, mindestens 1.000 Euro
maximal 36 Monate Laufzeit
Weiterbildungssparen
Mit dem "Weiterbildungssparen" wird eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren. Die Arbeitnehmerzulage geht dabei nicht verloren. Jeder und jede Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen.
Steuerliche Förderung
Aufwendungen für eine berufliche Weiterbildung, wie Studien- und Prüfungsgebühr, Fahrtkosten, Studienliteratur etc. sind steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Ausgaben für die eigene Berufsausbildung, die nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anerkannt werden, können bis zu einer Höhe von 4.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Nähere Informationen gibt Ihnen Ihr Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.